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BVerwG, 01.11.2002 - 1 B 10.02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Persönliche Identifizierung eines iranischen Staatsangehörigen durch iranische Stellen angesichts seiner exilpolitischen Betätigung in Deutschland - Pflicht eines Gerichts zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung - Annahme einer Verfolgung aus politischen Gründen bei ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 19.09.2001 - 19 B 96.35736
- BVerwG, 01.11.2002 - 1 B 10.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2002 - 1 B 10.02
Das Gericht ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beteiligten vorab auf seine Würdigung des Prozessstoffs und seine Schlussfolgerungen daraus hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 Nr. 87).